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Zischup-Interview

,,Mehr Unterstützung für Eltern und ihre Kinder"

Für viele Eltern ist die Betreuung bei der Tagespflege eine flexible Ergänzung oder Alternative zur Betreuung in einer Kindertagesstätte. Jessica Fuchs hat Claudia Uhler, Sozialarbeiterin bei der Diakonie in Lahr, zum Thema Tagesmütter befragt.  

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Kinder spielen bei einer Tagesmutter.   | Foto: dpa
Kinder spielen bei einer Tagesmutter. Foto: dpa
Zischup: In der Diakonie gibt es viele Themenbereiche, einer davon ist die Kinderbetreuung. Wofür sind Sie bei der Kinderbetreuung zuständig?
Claudia Uhler: Ich bin von Beruf Sozialarbeiterin und bin zuständig für die Beratung, Begleitung, Vermittlung und die Qualifizierung von Tagesmüttern.

Zischup: Wie helfen Sie Familien, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind?
Uhler: Wir beraten die Eltern und betreuen sie. Wenn eine Tagesmutter gewünscht wird, schauen wir in eine Liste mit allen Wohnorten der Tagesmütter und suchen die passenden heraus. Danach rufen wir jede der Tagesmütter an und geben die Zeiten durch, in der die Eltern das Kind in Betreuung geben wollen. Wenn es Tagesmütter gibt, die zu diesen Zeiten betreuen können, geben wir die Telefonnummern an die Eltern des Kindes weiter. Die Eltern können mit der Tagesmutter Kontakt aufnehmen und sich dann mit ihrem Kind mit ihr treffen.

Zischup: Was sind häufige Gründe, warum Familien zu Ihnen kommen?
Uhler: Größtenteils rufen die Mütter an und suchen eine Tagesmutter, da sie nach der Geburt oder Erziehungszeit gerne wieder arbeiten wollen. Ein weiterer Grund ist der neue Rechtsanspruch, der seit 1. August gilt. Dieser besagt, dass Kinder unter drei Jahren ein Recht auf einen Betreuungsplatz haben. Es gibt nicht viele Ganztagesplätze in Kindergärten, sondern oft nur Halbtagesplätze, zum Beispiel mit Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 13 Uhr. Die meisten Eltern haben Schichten oder wechselhafte Arbeitszeiten. Für sie ist es schwierig, eine Betreuung während der Arbeitszeit zu sichern. Bei der Tagesmutter besteht die Möglichkeit, flexible Betreuungszeiten zu vereinbaren.

Zischup: Wie viele Kinder kann eine Tagesmutter maximal betreuen und bis zu welchem Alter kann man sein Kind betreuen lassen?
Uhler: Das Alter der Kinder ist von null bis 14 Jahre. Es können fünf Kinder gleichzeitig betreut werden, wenn genug Platz vorhanden ist. Wenn die Kinder unter drei Jahren sind, dürfen jedoch nur drei gleichzeitig betreut werden.

Zischup: Welche Kosten kommen bei der Betreuung auf die Eltern zu?
Uhler: Unsere Tagesmütter bekommen fünf Euro pro Stunde pro Kind, jedoch können die Eltern einen Antrag auf einen Zuschuss beim Jugendamt stellen. Ab dem 1. Januar 2014 bekommen die Tagesmütter 5,50 Euro.

Zischup: Ist die Betreuung auch in der Nacht möglich oder nur am Tag?
Uhler: Es ist auch eine Betreuung in der Nacht möglich, da viele Eltern Schichtarbeit machen. Allerdings kommt das bei uns sehr selten vor.

Zischup: Können die Eltern selber entscheiden, ob ihr Kind bei der Tagesmutter oder zu Hause betreut wird?
Uhler: Ja, die Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht, sie können entscheiden, wo das Kind betreut werden soll. Es gibt drei Möglichkeiten: bei der Tagesmutter, bei der Familie des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.

Zischup: In den Ferien sind die Kindergärten oft geschlossen, können Tagesmütter in den Ferien betreuen?
Uhler: Ja. Die Eltern sollten aber immer frühzeitig mit der Tagesmutter die Ferienplanung besprechen.

Zischup: Wenn eine Tagesmutter krank ist, hat sie dann einen Vertreter?
Uhler: Bislang gibt es keine Vertreter. Man ist zwar dabei, sich ein Vertretermodell zu überlegen, doch momentan müssen die Eltern ihr Kind selbst versorgen, wenn die Tagesmutter krank wird.

Zischup: Gibt es bei der Betreuung Eingewöhnungszeiten für die Kinder?
Uhler: Auf jeden Fall gibt es die. Sie dauern drei bis vier Wochen.

Zischup: Was sind die Voraussetzungen, um eine Tagesmutter zu werden?
Uhler: Man benötigt fachliche Kenntnisse über die Tagespflege. Dazu muss man an einem Qualifikationskurs von insgesamt 160 Stunden und an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen. Man sollte außerdem gut mit Kindern umgehen können, die deutsche Sprache beherrschen und ein Gesundheits- sowie ein Führungszeugnis aufweisen. Das Landratsamt erteilt nach Erfüllung dieser Kriterien eine Pflegeerlaubnis. Mit dieser ist man dann berechtigt, als Tagesmutter zu arbeiten.

Ressort: Schülertexte

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