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Während seit 1949 im Grundgesetz, Artikel 102, der Bundesrepublik Deutschland "Die Todesstrafe ist abgeschafft" steht, gehörte bis 2018 zu den Kuriositäten der hessischen Verfassung, dass die Todesstrafe darin nach wie vor enthalten ist. Diese wurde 1946 in die hessische Verfassung aufgenommen, um besonders schwere Verbrechen zu bestrafen. Am 28. Oktober 2018 konnte schließlich auch in Hessen darüber abgestimmt werden, ob die Todesstrafe abgeschafft werden soll. Somit konnten am 1. November 2018 zwei Artikel aus der Hessischen Landesverfassung gestrichen werden, die die Todesstrafe regelten. Damit wurde nun auch in Hessen, welches das einzige Bundesland in Deutschland war, in dem die Todesstrafe noch in der Verfassung stand, die Todesstrafe abgeschafft. Natürlich durfte die Todesstrafe seit 1949 auch in Hessen nicht mehr ausgeführt werden, weil das Bundesrecht über dem Landesrecht steht. 83,2 Prozent der hessischen Bürger stimmten dafür, die Todesstrafe aus der Landesverfassung zu streichen.
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