Trotz Job auf staatliche Hilfe angewiesen
Arbeiten mit Behinderung.
Frida Buchholz, Klasse 8b, Kolleg St. Sebastian (Stegen)
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Im Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention wird das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung beschrieben. Dort heißt es: "Jeder Mensch hat die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird." Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention vor elf Jahren unterschrieben und somit ist sie geltendes Recht. Doch wird dieses Recht auch umgesetzt?
Mia Buchholz erzählt, dass sie gerne mit Tieren arbeiten möchte. Ihr Wunsch ist es, auf einem Bauernhof dem Landwirt beim Versorgen der Tiere zu helfen. In den kommenden Wochen wird Mia Buchholz ein Praktikum auf dem Häuslemaierhof machen, doch dass sie dort einen Arbeitsplatz findet, ist unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist es, dass sie ab September in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung arbeiten wird. Auch dort hat sie schon ein Praktikum gemacht.
In Deutschland gab es im Jahr 2018 736 Behindertenwerkstätten. Diese Zahl steigt jährlich. Mehr als 300 000 Menschen mit Behinderungen sind in einer solchen Werkstatt beschäftigt. Die Werkstattbeschäftigten haben keinen Arbeits- oder Tarifvertrag. Sie verdienen weit unter dem Mindestlohn, denn der Stundenlohn liegt bei etwa 1,35 Euro. Damit können sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten und sind auf staatliche Hilfe angewiesen.