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Nachsitzen

Richter verurteilt Lehrer wegen Freiheitsberaubung

Strafarbeiten, Nachsitzen und ähnliche Erziehungsmethoden in der Schule hat ein Gericht in Nordrhein-Westfalen infrage gestellt. Es verurteilte einen Lehrer wegen Freiheitsberaubung.  

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Streitfall Schule: Wer ist denn nun ar...? Oder Schüler, die Nachsitzen müssen?  | Foto: grafikplusfoto - Fotolia
Streitfall Schule: Wer ist denn nun arm dran? Lehrer, denen Schüler auf der Nase herumtanzen? Oder Schüler, die Nachsitzen müssen? Foto: grafikplusfoto - Fotolia
Der Amtsrichter Heiner Cöllen verurteilte einen Realschullehrer in Neuss wegen Freiheitsberaubung, weil er Schüler am Verlassen des Klassenraums gehindert hatte. Cöllen sprach den Pädagogen am Mittwoch schuldig, beließ es aber bei einer "Verwarnung mit Strafvorbehalt".

Keine Körperverletzung

Als Auflage muss sich der Musiklehrer im Umgang mit undisziplinierten Schülern fortbilden. Andernfalls drohen ihm 1000 Euro Geldstrafe. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde der Pädagoge freigesprochen.

Der Lehrer hatte einer lauten Schulklasse im Unterricht eine schriftliche Arbeit aufgebrummt: Sie mussten einen Wikipedia-Eintrag über einen Musiker abschreiben. Nach dem Unterricht mussten die Sechstklässler ihre Arbeiten einzeln abgeben. Dabei hatte der Lehrer mehrere Schüler daran gehindert, den Raum zu verlassen. Einer von ihnen hatte schließlich per Handy die Polizei gerufen.

Zudem hatte der 50-Jährige einem der Schüler bei der Rückgabe einer Arbeit mit der Faust in den Bauch getroffen. Der Schüler selbst wollte dem Pädagogen am Mittwoch im Zeugenstand aber keine Absicht unterstellen: Es habe auch nicht lange wehgetan, versicherte der 13-Jährige. Die letzte Stunde sei zu Ende gewesen und alle hätten schnell nach Hause gewollt.

Zwar versicherte der Richter dem Angeklagten "volles Verständnis für ihren schweren Job": "Was macht ein Lehrer, dem die Schüler auf der Nase herumtanzen?", fragte er. Dass sich der Lehrer nach Unterrichtsende mit seinem Stuhl und einer Gitarre auf den Knien vor die Klassentür gesetzt und Schüler nicht herausgelassen habe, erfülle dennoch den Tatbestand der Freiheitsberaubung.

Das Abschreibenlassen eines Wikipedia-Eintrags sei zudem wohl eine unzulässige Kollektivmaßnahme gewesen. Aber darauf komme es nicht an.

Nach seiner Verurteilung zeigte sich der Lehrer dennoch erleichtert: Der Vorwurf der Körperverletzung sei vom Tisch und die Fortbildung sehe er als "produktives Angebot": "Ich bin offen für Tipps."

Ob er das Urteil akzeptieren wird, ließ er aber offen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte 1500 Euro Geldstrafe beantragt, der Verteidiger Freispruch gefordert: Sein Mandant habe seine Aufsichtspflicht erfüllt, in dem er nicht alle Schüler gleichzeitig aus dem Raum habe stürmen lassen.

Ressort: Deutschland

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