Account/Login

Haustierverbot

Handfeste Gründe

Viele Vermieter verbieten das Halten von Haustieren, aber dürfen sie das überhaupt? Ein Text von Joscha Harth, Schüler der Klasse 9b des Erasmus-Gymnasiums in Denzlingen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Bundesgerichtshof hat im März 2013 entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die die Tierhaltung generell verbieten, eine unangemessene Benachteiligung für den Mieter darstellen – und somit unwirksam sind. Das heißt aber noch nicht, dass man sich jedes Haustier einfach anschaffen darf, sondern ein Mieter benötigt dazu die Erlaubnis vom Vermieter. Falls der Vermieter einem das Halten eines Haustier verbietet, muss er handfeste Gründe haben. Es reicht nicht zu sagen, dass zum Beispiel ein Hund Dreck verursacht, sondern es muss eine Einzelfallprüfung gemacht werden.

Kriterien bei den Einzelfallprüfungen sind beispielsweise die Anzahl der Haustiere, Beschwerden der Nachbarn oder Mitbewohner, Größe des Haustiers oder besondere Bedürfnisse des Mieters. Kleintiere dürfen laut dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH Urt. V. 20.3.2013, VIII ZR 168/12) nicht verboten werden. Zu Kleintieren zählen ungefährliche Tiere in Käfigen, Volieren, Terrarien oder Aquarien.Falls der Vermieter Haustiere verbietet kann man auch gegen den Vermieter klagen oder den Mietvertrag rechtlich prüfen lassen.

Ressort: Schülertexte

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel