Leserbrief
"Drastische Strafe ist nicht gerechtfertigt"
"Schläge für den Sprayer" lautete die Überschrift zu einem Artikel in der Badischen Zeitung vom Samstag, 26.6. Lest,was David Diringers aus der Klasse 8c der Max-Planck-Realschule Bad Krodavon hält.
David Diringer
Di, 6. Jul 2010, 11:37 Uhr
Schülertexte
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Ich weiß zwar nicht genau, wie die Strafe in diesem Fall nach deutschem Recht ausgefallen wäre, aber ganz sicher gibt es bei uns keine körperlichen Gewaltstrafen – und das ist auch gut so. Ich würde es z.B. angemessen finden, wenn man die angesprühten Waggons selbst wieder säubern muss – allerdings auch nur dann, wenn diese Graffiti nicht ein Superkunstwerk ist. So ein Waggon kann doch unter Umständen besprüht viel toller und interessanter aussehen als grau und kahl, da muss man eben flexibel bzw. fantasievoll sein in der Beurteilung. Allerdings ist eben auch nicht jede Sprühaktion als künstlerische Bereicherung anzusehen.
Aber selbst solche drastischen Strafmaßnahmen wie in Singapur helfen anscheinend nicht, um ungewünschte Taten zu vermeiden, d.h. die abschreckende Wirkung, die eigentlich damit bezweckt wird, erfüllen sie gar nicht. Dann kann man es doch auch lassen und ein vielleicht wirkungsvolleres und weniger aggressives Strafmaß anwenden, eine Strafe, die nicht die Menschenrechte verletzt sondern einen pädagogischen Effekt hat.
Ich bin mir sicher, dass jemand, der vielleicht 20 Stunden einen Waggon geschrubbt und gereinigt hat, eher einsieht, dass es nicht sinnvoll ist wieder zu sprühen, als wenn er drei Stockhiebe und eine Haftstrafe bekommt. Auf jeden Fall bin ich froh, dass hier in Deutschland keine körperlichen Gewaltstrafen verhängt werden.
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