Account/Login

Zischup-Frühjahr 2018

Ältere Diesel bald wertlos?

Im Februar urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass mit Stickoxiden besonders belastete Städte ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge aussprechen dürfen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe e.V. hatte im Jahr 2015 bereits erfolgreich bei den Verwaltungsgerichten Stuttgart und Düsseldorf wegen zu hoher Luftverschmutzung geklagt. Grundlage dafür bildet das 2008 gefällte Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs, das allen EU-Bürgern ein Recht auf "saubere Luft" zusprach. Beide Landesregierungen legten jedoch Revision ein. Das jetzt gefällte Urteil gilt als bundesweiter Wegweiser. Insgesamt 37 von 91 Städten überschreiten laut Umweltbundesamt den Stickoxidgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft sicher.

Allerdings gibt es Ausnahmegenehmigungen für Fahrverbote in ausgewiesenen Umweltzonen, wie zum Beispiel für Handwerker, die aufgrund ihres Berufes auf ihr Automobil angewiesen sind. Zudem soll es ein abgestuftes Vorgehen geben. Erst könnte älteren Dieselfahrzeugen, bis zur Abgasnorm Euro vier, die Einfahrt in die Umweltzone versagt werden. Autos mit der Euro-Norm fünf dürfen nicht vor September 2019 mit Fahrverboten belegt werden. Laut dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" könnte später ein mögliches Fahrverbot auch auf Wagen der Schadstoffklasse sechs ausgedehnt werden. Grund für diese Annahme sind Abgaswerte, die laut ADAC und Kraftfahrtbundesamt bei dieser Klasse im Vergleich zu älteren Dieselfahrzeugen schlechter ausfallen.

Wie soll jedoch die Einhaltung der Fahrverbote überprüft werden? Ein Vorschlag ist die Einführung einer "blauen Plakette". Diese würde Kontrollen erleichtern. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist ein Befürworter dieser Plakette, da man "kommunale Flickenteppiche vermeiden" müsse. Die Bundesregierung ist bisher jedoch gegen die Einführung einer blauen Plakette. Auch der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Christian Schmidt (CSU) lehnt sie ab. Sie sei "nichts anderes als eine kalte Enteignung von Millionen von Diesel-Besitzern". Die Mehrheit der Dieselbesitzer müssten sich dann entweder ein neues Auto kaufen oder ihren Wagen nachrüsten lassen.

Viele halten die Autoindustrie für den eigentlichen Verursacher dieses Problems. Immerhin wurden die Dieselfahrzeuge unter Vorspiegelung niedrigerer Abgaswerte angepriesen. Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion twitterte: "Die Hersteller sind jetzt in der Pflicht". Denkbar sind kostenlose Nachrüstungen von Hardware, welche die Automobilindustrie jedoch ablehnt. Sie verweisen auf Software-Updates, die den Stickoxidausstoß senken.

Ressort: Schülertexte

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel