Account/Login

ZISCHUP-HINTERGRUND: Vier Stunden Zeit

Bei guter Führung ist ein Langzeitbesuch möglich.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Es ist nicht schön, eingesperrt zu sein, aber man hat nun mal etwas Schlimmes getan. Damit man als Gefangener in Kontakt mit seiner Familie bleibt, kann man ab einer Haftstrafe von vier Monaten einen Langzeitbesuch beantragen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um so einen Langzeitbesuch beantragen zu können? Der Antragsteller muss mindestens schon sechs Monate in der JVA Freiburg untergebracht sein. Es müssen mindestens drei Besuche, die alle überwacht wurden, beanstandungslos verlaufen sein. Der Antragsteller darf keine besonderen Sicherungsmaßnahmen haben. Und drogengefährdete Gefangene müssen ihre Drogenabstinenz durch mindestens drei negative Urinkontrollen nachgewiesen haben. Der Gefangene muss an der Erreichung des Vollzugsziels mitwirken.

Für einen Langzeitbesuch können folgende Personen zugelassen werden: die Ehefrau, die Kinder, die Eltern, die Großeltern oder der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Für einen vierstündigen Langzeitbesuch steht den Gefangenen der JVA Freiburg eine kleine Zweizimmerwohnung zur Verfügung. Dort gibt es eine kleine Küche, eine Couch und eine Spielecke für die Kinder. Es ist kein Beamter mit im Zimmer, so dass man sich mit seinen Lieben ein paar schöne Stunden machen kann.

Ressort: Schülertexte

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel