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Eigentlich darf jede Ladenbesitzer selbst entscheiden, wann sein Geschäft geöffnet hat. Doch es gibt auch Grundregeln, die vom Bundesland festgelegt werden. Beispielsweise dürfen Geschäfte sonntags nur öffnen, wenn in der Stadt ein verkaufsoffener Sonntag stattfindet. Foto: A1981 Werner Baum
Es gibt jedoch Ausnahmen. So müssen an Sonn- und Feiertagen die Läden geschlossen bleiben. Nur an höchstens vier Sonntagen im Jahr darf eine Stadt oder ein Dorf die Öffnung erlauben. Das nennt sich dann verkaufsoffener Sonntag. In der Adventszeit dürfen keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden. An Heiligabend müssen die Läden spätestens um 14 Uhr schließen. Sonderregeln gelten unter anderem für Apotheken, Bäckereien oder Tankstellen, damit lebenswichtige Medikamente immer verfügbar sind und man auch sonntags mit dem Auto fahren oder frisches Brot kaufen kann. Diese Regeln hat die Landesregierung von Baden-Württemberg festgelegt. In anderen Bundesländern gelten andere Regeln. Das war nicht immer so. Bis 2007 gab es nur ein Öffnungszeitengesetz für ganz Deutschland. Solche Gesetze dienen vor allem dem Schutz der Menschen, die in den Geschäften arbeiten, damit diese zumindest sonn- und feiertags frei haben.