Keine größeren Bedenken beim Gewerbegebiet
Der Gemeinderat Ringsheim hat die Offenlage für die Erweiterung des Gewerbegebiets Leimenfeld 3.0 beschlossen. Das Gebiet soll drei Hektar umfassen.
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Die Bedenken und Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger hätten "keine dramatischen Sachen" ergeben, erklärte Planer Holger Fischer vom gleichnamigen Planungsbüro dem Rat. Man habe beispielsweise noch einen Hinweis darauf aufgenommen, dass ein Teil des neuen Gewerbegebiets im HQ-Extrem-Bereich liege, also weniger als alle 100 Jahre von einem Hochwasser betroffen sein könnte.
Den Bauherren der betroffenen Grundstücke werde nahegelegt, Maßnahmen wie etwa eine Treppenstufe vor den Eingangstüren zu ergreifen, verbindlich sei dies aber nicht, so Weber. Die erlaubten Flächen für den Einzelhandel nach dem Handwerkerprinzip – also Flächen zum Verkauf der im Betrieb produzierten Waren – wurde auf 150 Quadratmeter festgesetzt. Ansonsten hat man auf die Anregung mehrerer Behörden hin die Wohnungsnutzung nun im gesamten Gewerbegebiet auch für Betriebsleiterwohnungen ausgeschlossen. Bezüglich der Versickerungsmulden für das Regenwasser hat man zudem den Hinweis aufgenommen, dass diese zwar überbaut und überfahren werden dürfen, aber nur wenn deren Funktion gewahrt bleibt. Den Bedenken des BUND bezüglich des Weißstorches konnte man entgegnen, dieser brüte im neuen Gewerbegebiet nicht, sondern sei nur Nahrungsgast. Die Ausgleich-Ökopunkte für das neue Gewerbegebiet stammen größtenteils aus Maßnahmen im Wald, betonte Bürgermeister Weber.
Nur ein Streifen in der Nähe des neuen Gewerbegebiets werde für Ausgleichsmaßnahmen in eine Streuobstwiese verwandelt. So sollten möglichst viel wertvolle und fruchtbare Flächen der Landwirtschaft erhalten bleiben.
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