Das Internet als Kündigungsgrund
Recht im Alltag: Private Internetnutzung während der Arbeitszeit – was ist erlaubt und wo sind die Grenzen?
Von Gerhard Eiche
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LÖRRACH Den meisten Arbeitgebern ist es ein Dorn im Auge: Da werden in der Mittagspause oder auch "zwischendurch" private E-Mails beantwortet oder schnell noch etwas bei Ebay bestellt. Ganz zu schweigen von Mitarbeitern, die sich mit eher zwielichtigen Angeboten die Zeit vertreiben. Dem Betrieb geht jedenfalls teuer bezahlte Arbeitszeit verloren. Doch nicht jeder Verstoß berechtigt gleich zur Kündigung.
Die AusgangslageDer Arbeitnehmer darf zunächst einmal einen betrieblichen Internetanschluss grundsätzlich nicht ohne Genehmigung zu privaten Zwecken nutzen. Eng begrenzte Ausnahmen können allenfalls in dringenden Notfällen oder bei dienstlicher Veranlassung anerkannt werden: Werden etwa ...