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Gericht verurteilt Weinhändler wegen Betrugs in vier Fällen zu einer Bewährungsstrafe.  

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ETTENHEIM. Mehr als das Verhalten eines "Schlumpis", wie es die Verteidigerin definierte, war für Amtsdirektor Franz Wetzel das Vergehen eines Weinhändlers. Ihn verurteilte der Richter wegen Betrugs in vier Fällen zu 14 Monaten Haft, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Von einer Geldstrafe sah Wetzel wegen der wirtschaftlichen Situation des Angeklagten erst einmal ab.

Der Vertreter des Staatsanwalts, Alexander Haupt, hatte 18 Monate Haft und drei Jahre Bewährung beantragt und forderte ferner eine Geldstrafe. Verteidigerin Kerstin Oetjen hatte acht Monate Haft und zwei Jahre Bewährung beantragt. Kernfrage der Verhandlung war, ob der Angeklagte ...

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