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Zustimmung zu Grossmann-Häusern

Bauausschuss sieht keine Grundlage, der Bebauungsplanänderung für das Areal Löhleacker-Büsäge die Zustimmung zu verweigern.  

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Die Grundstücke in Hanglage hinter dem U-förmigen ehemaligen Badehaus – hier mit einer futuristischen Betonbauweise – sind Filetstücke im Baugebiet Löhleacker/Büsäge.BZ/Quelle:Grossmann Foto: Grossmann

ETTENHEIM. Die Erläuterungen von Stadtbaumeister Maximilian Bauch zur Bebauungsplanänderung Löhleacker-Büsäge auf Gemarkung Ettenheimmünster im Detail nachvollziehen konnten wohl nur die Planungserfahrenen. Im Kern ging es in der Sitzung des Bauausschusses darum, dem Architektenbüro Grossmann in Kehl den Weg freizumachen für die Planung von architektonisch anspruchsvollen Einfamlienhäusern oberhalb des ehemaligen Badehauses, ohne dabei die Wohnqualität in der Umgebungsbebauung zu beeinträchtigen.

Letzteres war in den vergangenen Wochen im Ettenheimer Ortsteil und im Ortschaftsrat unterschiedlich wahrgenommen worden. Die Frage, ob die Möglichkeiten, die dem Investor durch eine Bebauungsplanänderung geschaffen werden, im ...

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