Zoff auf dem Zebrastreifen
Was sich zwischen dem Autofahrer und dem Gehbehinderten zugetragen hat, ließ sich nicht klären.
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LÖRRACH. Ein 47-jähriger Arbeiter musste sich vor dem Strafrichter verantworten, weil er an einem Zebrastreifen in der Weinbrennerstraße einen Gehbehinderten mit der Stoßstange seines Autos berührt haben soll. Außerdem soll er in Weil am Rhein einen Radfahrer fast von seinem Rad gestoßen haben. Beides bestritt der Angeklagte. Der Richter stellte gegen eine Zahlung von 250 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung das Verfahren ein.
An der Kreuzung Weinbrenner-/ Teichstraße sind zwei Zebrastreifen, und weil er sah, dass über den zweiten Leute gingen, habe er das Auto langsam an den Zebrastreifen heranrollen ...