Wittelbach ist Stichprobenwahlbezirk

Der Seelbacher Wahlbezirk Wittelbach nimmt bei der Bundestagswahl am 23. Februar eine besondere Rolle ein. Er ist als Stichprobenwahlbezirk ausgewählt worden. Was bedeutet das für die Wählerinnen und Wähler?.  

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Für die repräsentative Wahlstatistik sind von den deutschlandweit 92.000 Wahlbezirken knapp 2700 Stichprobenwahlbezirke zufällig ausgewählt worden, der Seelbacher Wahlbezirk Wittelbach ist einer davon. Alle Wahlberechtigten in diesem Wahlbezirk nehmen dadurch an der Wahlstatistik teil, heißt es in einem Informationsschreiben der Bundeswahlleiterin, das im Seelbacher Amtsblatt veröffentlicht ist. Die Daten sollen Auskunft über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen geben. In Wittelbach sind nach Auskunft der Gemeinde 489 Personen wahlberechtigt.

Konkret werden in den repräsentativen Wahlbezirken die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben, heißt es weiter. Die amtlichen Stimmzettel werden dafür im oberen Bereich mit einem Buchstaben versehen. Der jeweilige Aufdruck teilt die Wählerinnen und Wähler ihrem Geschlecht und ihrer Geburtsjahresgruppe zu. Zur Gewinnung der Daten werden abschließend die Wählerverzeichnisse sowie die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet.

Die Gemeinde Seelbach hat die Pflicht, die betroffenen Wahlberechtigten über die Auswahl als Stichprobenwahlbezirk zu informieren, außerdem werden die Wahlvorstände bei der Wahlhelferschulung über die Besonderheiten bei der Stimmzettelausgabe hingewiesen, teilt die Gemeinde auf Nachfrage der Badischen Zeitung mit.

Erfasst werden die Wählerverzeichnisse durch die Gemeinden und die Stimmzettel durch die Statistischen Landesämter. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik werden voraussichtlich vier Monate nach der Wahl vorliegen und im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter http://www.bundeswahlleiterin.de veröffentlicht.
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