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Erklär’s mir

Wer darf wen bei der Kommunalwahl wählen?

Immer wieder gibt es Wahlen in Deutschland. Manchmal wählt man den Bundestag. Manchmal auch den Landtag. Und alle fünf Jahre gibt es auch Kommunalwahlen. Doch wer wird da überhaupt gewählt?  

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Eine Person wirft einen Wahlschein in eine Wahlurne  | Foto: Fleig / Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de
Eine Person wirft einen Wahlschein in eine Wahlurne Foto: Fleig / Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de
Wie alt man sein muss, um wählen zu dürfen oder gewählt zu werden, hat sich im Laufe der Zeit immer wieder geändert. Grundsätzlich darf jeder Deutsche wählen, der seit drei Monaten in der Gemeinde lebt. Beim Alter galt lange: Wer volljährig ist, darf wählen. Früher waren Jugendliche erst mit 21 Jahren volljährig. Deswegen durften auch nur diejenigen wählen oder selbst zur Wahl antreten, die mindestens 21 Jahre alt waren. Das hat sich 1975 geändert: Seitdem zählen 18-Jährige als erwachsen, bis heute ist das so. Sie durften seither auch bei Kommunalwahlen kandidieren und wählen. Einige Bundesländer erlaubten dann in den 1990er-Jahren zum ersten Mal auch 16-Jährigen, abstimmen zu dürfen. In Baden-Württemberg war das 2014 erstmals möglich. Bei der Wahl im Juni dürfen sich 16- und 17-Jährige erstmals auch selber zur Wahl stellen und könnten dann in den Gemeinderat einziehen – das gibt es in Europa sonst nur in Malta! Seit 2000 dürfen zudem nicht nur Deutsche abstimmen und kandidieren, sondern auch Einwohner aus anderen EU-Ländern, die aber in Deutschland leben.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 31. Mai 2024: PDF-Version herunterladen

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