Vor 75 Jahren im KZ ermordet
Der Löffinger Kleinkriminelle Kilian Götz kehrt nach einer Zuchthausstrafe nicht mehr in seine Heimat zurück.
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LÖFFINGEN (wun). Am 27. Februar 1942 stand der gebürtige Löffinger Kilian Götz (1897-1943) vor Gericht. Es war nicht sein erstes Mal, denn der 44-Jährige war mehrfach wegen kleinkrimineller Delikte vorbestraft. Das Landgericht Ravensburg verurteilte ihn wegen sechsfachen Betrugs im Rückfall zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an, eine zeitlich unbefristete Haft.
Möglich gemacht hatte das ein Gesetz, das die Nationalsozialisten im November des Jahres 1933 erlassen hatten: das "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung".Die Presse begrüßte das Urteil. Das "Stuttgarter ...