Urteil hat nur wenig Auswirkung
In Lörrach profitieren nur zwei Gaststätten vom neuen Urteil
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LÖRRACH (BZ). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nichtraucherschutzgesetz betrifft nur wenige Lokale in Lörrach. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Das Urteil hat bis zu einer Neufassung des Gesetzes das rauchen nur für ganz bestimmte Gaststätten vorläufig wieder freigegeben. Nach Angaben der Stadtverwaltung sind das derzeit in Lörrach nur zwei Lokale.
Wer eine "Eckkneipe" als Rauchergaststätte führen möchte, muss nach einer Mitteilung der ...