Tiefflüge beim Tattoo haben ein Nachspiel

Strafverfahren gegen Piloten.  

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BASEL (sda). Die Tiefflüge einer Oldtimer-Propellerflugzeugs des Typs Ju 52 über dem Basel Tattoo im Juli haben ein strafrechtliches Nachspiel: Die Piloten unterschritten die über der Stadt zulässige Flughöhe von 300 Metern, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) feststellte. Ihnen droht ein Bußgeld. Es sei "ganz klar", dass die Piloten die unterste Limite unterschritten haben, sagte ein Bazl-Sprecher am Donnerstag dem Regionaljournal Basel von Schweizer Radio SRF. Und das Bazl glaube auch nicht daran, dass dies ein Versehen war.

Denn die Piloten seien am Festival regelmäßig zu tief geflogen. ...

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