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Gemeinderat

Neue Zufahrten zum Gewerbegebiet Morgenwaide auf der Gemarkung Grafenhausen

Ab durch die Hecke heißt es im Gewerbegebiet Morgenwaide, wo neue Zufahrten gebaut werden. 355 Quadratmeter Hecke müssen dafür gerodet werden.  

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Um direkte Zufahrten zu zwei Grundstücken im Gewerbegebiet Morgenwaide zu schaffen, müssen Schneisen durch die vorhandene Hecke unter der Hochspannungsleitung geschlagen werden. Foto: Wilfried Dieckmann
Im Gewerbegebiet Morgenwaide auf der Gemarkung Grafenhausen sichern im Notfall zwei im Boden eingelassene Löschwassertanks die Wasserversorgung für die Feuerwehr. Damit die Anschlüsse von der Wehr gut erreicht werden können, wurde unter der Hochspannungsleitung eine Zufahrt durch die bestehende Hecke entlang der Gewerbestraße geschaffen. Aus logistischen Gründen wollen zwei dort angesiedelte Betriebe, die zusätzliche Flächen im neuen Gewerbegebiet Morgenwaide gekauft haben, die erweiterten Betriebsflächen ebenfalls auf kürzestem Weg durch die Hecke erreichen. Dafür sind zwei weitere Zufahrten unterhalb der 240-KV-Leitung nötig.

Sicherheitsabstand wird eingehalten

Wird die Löschwasserlösung davon tangiert? "Nein", sagte Bürgermeister Christian Behringer auf Nachfrage von Gemeinderat Oliver Haberstroh. Auch wenn sich eine der neuen Zufahrten in der Nähe eines Tanks befinde, werde der nötige Sicherheitsabstand eingehalten.

Eva Reidl von der FSP-Stadtplanung Freiburg und Grünplaner Georg Kunz aus Todtnauberg stellten im Gemeinderat die Planungen vor. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Morgenwaide" werden nach den Worten der Stadtplanerin klare Ziele verfolgt. Mit der direkten Anbindung sollen Betriebsabläufe der Unternehmen optimiert und weitere Anträge auf Befreiungen vermieden werden. Hierbei wurde darauf geachtet, dass vorhandene Grünstrukturen weitgehend erhalten bleiben. Dennoch werden für die beiden Zufahrten rund 355 Quadratmeter Hecke entfallen und durch Verkehrsflächen versiegelt.

Abstimmung mit Naturschutzbehörde

Der Eingriff in die Hecke muss laut Grünplaner Kunz in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht "noch einmal" ausgeglichen werden. Der Ausgleich erfolgte bereits im Zuge des Bebauungsplans Morgenwaide und wurde im März 2021 genehmigt. "Der damals vorgegebene Ausgleich muss allerdings noch ausgeführt werden", hob Georg Kunz hervor. Die ausgewiesenen Erhaltungsflächen der Heckenbestände entlang der Gewerbestraße sind, so Kunz, während des gesamten Zeitraums als "Tabu-Zone" mit einem Bauzaun abzugrenzen und von Ablagerungen jeglicher Art freizuhalten. Auch sei ein Befahren der Flächen mit Heckenbeständen nicht zulässig. Da bei der Schaffung von zwei zusätzlichen Zufahrten nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen sei, könne auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden. Die Rodung der Gehölze sei nur in der Zeit von Ende September bis Ende März möglich.

Der Gemeinderat billigte den Planentwurf der 3. Änderung und beschloss einstimmig die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage).

Ressort: Grafenhausen

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 24. Oktober 2024: PDF-Version herunterladen

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