Keine Wahl für die Kliniken
Krankenhausgesellschaft legt Veto gegen Vergütungsreform ein / Stoppen kann sie sie nicht.
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BERLIN. Neue Gesetze sind normalerweise unverzüglich verpflichtend für alle vom Gesetz Betroffenen. Bei dem Gesetz, mit dem die schwarz-gelbe Koalition die Vergütung der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken und Klinikabteilungen ändert, ist das anders. Es ist zwar am 1. August 2012 in Kraft getreten. Allerdings ist es den Kliniken 2013 und 2014 freigestellt, ob sie an dem neuen Vergütungsverfahren teilnehmen.
Dieses ist – und das ist bei Gesetzen ebenfalls ungewöhnlich – als sogenanntes lernendes System angelegt. Das heißt: Die Regierung will, dass die Häuser und die ...