Kein Geld für die Aufträge
Das Landgericht Freiburg verurteilte einen Mann wegen Betruges zu neun Monaten Haft.
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RUST/FREIBURG. Wegen Betrugs in zwei Fällen mit einem Schaden von 3086,64 Euro muss ein 59-jähriger Einzelhandelskaufmann für neun Monate hinter Gitter. So entschied jetzt das Landgericht in Freiburg und verwarf die Berufung des mehrfach wegen Betrugs einschlägig vorbestraften Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichts Ettenheim vom April 2004.
Am 1. Juli 2002 hatte die Gemeinde Rust über die von ihr beauftragte Tourismus-Service GmbH einen Vertrag mit einer Firma geschlossen, die ...