Arbeitsrecht
Hauptzollamt Lörrach verhängt 43.000 Euro Bußgeld gegen Reinigungsfirma
Im Kreis Lörrach muss eine Reinigungsunternehmerin Bußgelder zahlen. Sie hat Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst und den Mindestlohn unterlaufen.
Di, 4. Feb 2025, 9:23 Uhr
Kreis Lörrach
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Eine Inhaberin eines Reinigungsunternehmens im Kreis Lörrach muss wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Stundenaufzeichnungen und den Mindestlohn Bußgelder zahlen. Wie das Hauptzollamt Lörrach mitteilt, wurden Bußgelder in Höhe von 8.000 Euro und rund 35.000 Euro verhängt.
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hätten im Rahmen einer verdachtslosen Prüfung von zwei Angestellten der Firma festgestellt, dass die Unternehmerin über fast zwei Jahre hinweg die Arbeitszeiten mehrerer Beschäftigter nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet habe. Zudem habe sie 24 Angestellten nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gezahlt, wodurch sie fast 10.000 Euro eingespart habe. In einem Fall habe sie einem Mitarbeiter über sieben Monate hinweg mehr als 2.700 Euro zu wenig ausbezahlt. Erschwerend sei hinzugekommen, dass die Unternehmerin bereits zuvor wegen ähnlicher Verstöße belangt worden sei. Zu den aktuellen Vorwürfen habe sie sich nicht äußern wollen. Die Bußgeldbescheide seien mittlerweile rechtskräftig.
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