Händedruck wird Pflicht trotz Religionsfreiheit
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LIESTAL (sda). Im Kanton Baselland dürfen Schüler nicht mehr den Handschlag aus religiösen Gründen verweigern. Tun sie dies trotzdem, drohen Sanktionen. Der Fall von zwei muslimischen Schülern, die an der Sekundarschule Therwil Lehrerinnen den Handschlag verweigern, hat Anfang April über die Landesgrenzen hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Nun kommt die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) zum Schluss, dass eine solche Verweigerung nicht angeht, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass Baselbieter Schulen trotz Religionsfreiheit einen Händedruck einfordern ...