Justiz

Strafgericht Baselland verhängt Haftstrafe für Lachgas-Unfall auf der A2

Ein 21-jähriger Fahrer ist in Muttenz wegen eines tödlichen Lachgas-Unfalls zu fast fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Unfall kostete einem Mitfahrer das Leben.  

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Das Unfallfahrzeug war gegen eine Mauer geprallt; ein Mitfahrer kam ums Leben.  | Foto: Kantonspolizei Baselland
Das Unfallfahrzeug war gegen eine Mauer geprallt; ein Mitfahrer kam ums Leben. Foto: Kantonspolizei Baselland

Das Strafgericht Baselland hat einen 21-Jährigen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Im November 2021 baute er mit Lachgaskonsum am Steuer einen Unfall, der einem seiner vier Mitfahrer das Leben kostete. Die Gerichtspräsidentin hielt bei der Urteilsbegründung fest, dass der Beschuldigte sehr wohl von der berauschenden Wirkung von Lachgas wusste. Die Aussage des Beschuldigten, das sei ihm nicht klar gewesen, wertete sie als Schutzbehauptung. Lachgaskonsum auf der Autobahn und dies erst noch mit überhöhter Geschwindigkeit sei eine "krasse Sorgfaltspflichtverletzung und ein unglaubliches Risiko".

"Kein einziger der fünf wollte in diesem Moment sterben, sie wollten es lustig haben", betonte sie. "Sie wussten, wie gefährlich das ist, doch sie glaubten ihrer Jugend entsprechend, sie seien unsterblich." Der Beschuldigte habe gedacht, er sei ein "Superfahrer" und habe sich wie sein Auto massiv überschätzt. Somit fällt das Urteil milder aus als die von der Staatsanwaltschaft geforderten sechs Jahre und neun Monate, die eine eventualvorsätzliche Tötung sah.

Keinen Kompass im Leben

Zudem verurteilte das Gericht den 21-Jährigen wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Lebens sowie Verletzung der Verkehrsregeln. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Beschuldigte "sehr unreif" sei und "keinen Kompass" im Leben habe. Neben der Freiheitsstrafe erhält der Mann eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 130 Franken. Er muss dem Vater und der Mutter des tödlich verunfallten Freundes eine Genugtuung von je 21.600 Franken bezahlen, den drei Geschwistern je 9600 Franken. Gegenüber den Eltern hat er zudem Schadenersatz in noch zu bestimmender Höhe zu begleichen. Auch den drei anderen Mitfahrern, die noch immer unter den gesundheitlichen Folgen leiden, muss er Genugtuung von mehreren tausend Franken sowie Schadenersatz bezahlen.

Der Beschuldigte war in der Unfallnacht mit den Kollegen auf der A2 in Richtung Bern unterwegs. Vor der Abfahrt in Basel hatten sie Lachgas besorgt, das der Lenker mit seinen Mitfahrern konsumierte. In der Folge verlor der Beschuldigte das Bewusstsein und in der Nähe des Arisdorftunnels die Kontrolle über den Wagen. Das Auto prallte gegen eine Betonmauer. Das Gericht stützt sich dabei unter anderem auf Handyvideos der Fünfergruppe im Auto. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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