OLG betont Verpflichtung aus einem Pacht-Vorvertrag
Gemeinde muss Kiesabbau dulden
Die Gemeinde Meißenheim hat im Prozess um die Verpachtung von Kiesabbauflächen eine Niederlage erlitten. Die Firma Zürcher darf nun, wie in einem Vorvertrag aus dem Jahr 2000 geregelt, Kies und Sand abbauen.
Fr, 24. Apr 2009, 11:38 Uhr
Meißenheim
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