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Wenn ein Mensch einem anderen etwas ganz Schlimmes antut oder ihn gar totschlägt, muss er ins Gefängnis. Je schlimmer die Tat, desto länger die Freiheitsstrafe. Wenn die Strafe abgesessen ist, wird der Gefangene normalerweise aus dem Gefängnis entlassen und kann wieder in Freiheit leben. Nur in wenigen Fällen ordnet das Gericht neben der Strafe noch eine Sicherungsverwahrung an. Der Täter wird dann nach dem Ende der Strafe nicht entlassen. Er muss so lange im Gefängnis bleiben, bis man glaubt, dass er nicht mehr gefährlich ist. Alle zwei Jahre wird geprüft, ob er entlassen werden kann. Derzeit sitzen in Deutschland 500 Menschen in Sicherungsverwahrung. Eigentlich sind das nicht so viele. Denn immerhin sitzen insgesamt etwa 60 000 Personen im Gefängnis. 15 000 weitere Personen warten in der Untersuchungshaft auf ihren Prozess. Dennoch wird viel über die Regeln für die Sicherungsverwahrung gestritten. Denn es ist ein schwerer Eingriff des Staates in die Rechte eines Bürgers, wenn er vorsorglich in Haft genommen wird und im Gefängnis bleiben muss, obwohl er seine Strafe eigentlich abgesessen hat. Die Zahl der Menschen in Sicherungsverwahrung ist von 200 im Jahr 1998 auf heute 500 stark angestiegen.
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