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Wenn jemand etwas Schlimmes angestellt hat, dann muss man ihn bestrafen. Das kann nur ein Gericht veranlassen und das geht auch nur, wenn ganz klar erwiesen ist, dass er schuldig ist. Das wird in einem Verfahren festgestellt, das klaren Regeln folgt. Nach einer Anzeige sammeln die Polizei und die Staatsanwaltschaft alle Beweise und Spuren, die sie finden. Und sie prüfen, ob es sich um eine Straftat handelt oder nur einen dummen Streich. Ganz am Schluss können sie zum Beispiel zu dem Ergebnis kommen: Herr X hat eine Bank überfallen. Der Vertreter der Anklage, also der Staatsanwalt, schreibt auf, was er herausgefunden hat, und geht mit dieser Anklageschrift zum Gericht. Das Gericht schaut nach, ob das überhaupt sein kann und ob man ganz allgemein dafür überhaupt bestraft werden kann. Wenn ja, dann lassen sie die Anklage zu. Die Anklageschrift wird dann zu Beginn der Gerichtsverhandlung vorgelesen.
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