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Wer in Verdacht gerät, eine Straftat begangen zu haben, und deshalb vor Gericht muss, der braucht einen Verteidiger. So nennt man Rechtsanwälte, die laut Gesetz die Aufgabe haben, den Angeklagten zu beraten: Soll er aussagen oder lieber schweigen? Was kann er tun, um seine schlechte Lage zu verbessern? Der Verteidiger sammelt Pluspunkte für seinen "Mandanten", versucht, die Vorwürfe zu widerlegen und sucht nach mildernden Umständen, etwa Krankheit oder Stress. Vielleicht kommt eine mildere Strafe heraus oder ein Freispruch. Wer sich keinen eigenen Anwalt leisten kann – denn die kosten Geld –, der bekommt vom Gericht einen Pflichtverteidiger gestellt. Der wird vom Staat bezahlt.
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