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Menschen können – durch eigene oder fremde Schuld – in seelische Not geraten. Dann brauchen sie zwar Hilfe, können aber nicht laut rufen, weil sie sich schämen oder Angst vor jemandem haben. Sie sollten ihre Not dann nur jemandem erzählen, dem sie vertrauen und von dem sie wissen, dass er schweigt. Es gibt Menschen, die nicht gezwungen werden dürfen, ihr Schweigen zu brechen, auch wenn es um Straftaten geht. Pfarrer, Ärzte und Rechtsanwälte gehören dazu, aber auch Journalisten. Bei katholischen Priestern heißt dieses Recht "Beichtgeheimnis", bei den anderen "Zeugnisverweigerungsrecht". Das Recht ist zugleich eine Pflicht: Nur der Hilfesuchende darf seine Vertrauensperson von der Schweigepflicht wieder befreien.
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