"Das Feuer ist noch nicht erloschen"

In einer Gemeinderatssitzung auf dem Schönberg würdigt Bürgermeister Thomas Schäfer den Zusammenschluss vor 40 Jahren.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Mit einem  Händedruck und Geschenken d...rbeit zwischen Ortsteil und Gemeinde.   | Foto: heidi fössel
Mit einem Händedruck und Geschenken dankte Bürgermeister Thomas Schäfer (rechts) Ortsvorsteher Wilhelm Christ für 40 Jahre gute Zusammenarbeit zwischen Ortsteil und Gemeinde. Foto: heidi fössel

SEELBACH-SCHÖNBERG. Im Löwen, dem Ort an dem vor 40 Jahren die Bürgermeister Wilhelm Gehringer (Schönberg) und Alfred Dreyer (Seelbach) die Ehe zwischen beiden Gemeinden besiegelt haben, haben ihre Nachfolger Bürgermeister Thomas Schäfer und Ortsvorsteher Wilhelm Christ ein rundum positives Fazit gezogen. Schäfer hat die Gelegenheit zu einem uneingeschränkten Bekenntnis zur Ortschaftsverfassung genutzt.

Rubin-Hochzeit wird das 40. Ehejubiläum genannt. Der Rubin als Symbol, dass das Feuer noch brennt. "Auch zwischen Seelbach und Schönberg ist das Feuer noch nicht erloschen", stellte der Bürgermeister fest. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel