Zugang zum Arztberuf muss bis Ende 2019 neu geregelt werden
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für verfassungswidrig erklärt. Ausgangspunkt war die Klage eines Studienplatzbewerbers.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Der Zugang zum Arztberuf muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für verfassungswidrig erklärt. Ausgangspunkt war die Klage des 26 Jahre alten Lukas Jäger, der mit der Abiturnote 2,6 Medizin studieren wollte – und sich jahrelang erfolglos immer wieder für einen Studienplatz beworben hatte.
Das ...