Wer hat gebrüllt und gedroht?

Wegen Beleidigung und Nötigung musste sich ein 39-Jähriger vor Gericht verantworten / Vorwurf konnte nicht bewiesen werden.  

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ST. BLASIEN. Hat er einen in seiner Wohnung beschäftigten Handwerker beleidigt und genötigt? Die Frage ließ sich in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht St. Blasien nicht abschließend klären. Richterin Susanne Lämmlim-Daun stellte das Verfahren gegen einen 39-Jährigen ein und erlegte dem Angeklagten auf, 350 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Anfang Oktober 2018 war es in der Wohnung des Angeklagten zu einem Vorfall gekommen, den er und der Betroffene völlig unterschiedlich schilderten.
Er habe, wie mit der Hauseigentümerin vereinbart, den Schimmel im Bad entfernt, sagte ...

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