Account/Login

Erklär’s mir

Was macht ein Gemeinderat?

Irgendeiner muss dem Lehrer, der Lehrerin sagen, was die Schüler wollen: Deshalb wählen sie Klassensprecher. Ähnlich ist es in der Stadt oder im Dorf:  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Gemeinderat kann entscheiden, wofür eine Gemeinde Geld ausgibt.  | Foto: Sylvia-Karina Jahn
Der Gemeinderat kann entscheiden, wofür eine Gemeinde Geld ausgibt. Foto: Sylvia-Karina Jahn
Irgendjemand muss den Menschen, die im Rathaus arbeiten, sagen, was die Bewohner der Stadt oder des Dorfes wollen. Deshalb wählen sie einen Gemeinderat.

Weil die Wünsche der Menschen in der Gemeinde verschieden sind, werden in den Gemeinderat auch verschiedene Gruppen oder Parteien gewählt. Aber das ist nicht der einzige Unterschied zur Schule und zum Klassensprecher: Ein Gemeinderat hat auch viel mehr Rechte. Er kann beispielsweise entscheiden, was in einer Gemeinde gebaut wird, welche Angebote es für Kinder und Jugendliche gibt, ob die Schulen erneuert und Jugendzentren eingerichtet werden.

Dafür muss die Gemeinde das Geld haben. Aber das Geld reicht nicht für alle Wünsche. Also muss der Gemeinderat beraten und darüber abstimmen, wofür das Geld ausgegeben wird. Diese Beschlüsse sind Aufträge an die Mitarbeiter im Rathaus, an die Gemeindeverwaltung. Auf diese Weise verwaltet sich die Gemeinde selbst. In der Schule dagegen gibt es nur eine Mitverwaltung der Schüler.

In Baden-Württemberg wird am 26.Mai 2019 wieder ein Gemeinderat gewählt – im Rahmen der Kommunalwahl.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 09. Juni 2009: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel