Account/Login

Erklär’s mir

Was ist eine Fehlgeburt?

Bevor ihr auf die Welt gekommen seid, hattet ihr ungefähr neun Monate lang Zeit, im Bauch eurer Mama zu wachsen und euch zu entwickeln.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Fehlgeburt bedeutet, dass ein Baby vor der Geburt im Bauch der Mutter stirbt.  | Foto: Caroline Seidel (dpa)
Fehlgeburt bedeutet, dass ein Baby vor der Geburt im Bauch der Mutter stirbt. Foto: Caroline Seidel (dpa)
Normalerweise dauert eine Schwangerschaft 40 Wochen. Wenn Kinder ein paar Tage früher oder später auf die Welt kommen, ist das meistens nicht schlimm. Manchmal kommt es aber vor, dass die Babys schon nach wenigen Wochen auf die Welt kommen oder im Bauch der Mama sterben. Das nennt man dann Fehl- oder Totgeburt. Für die Eltern – und manchmal auch für die Geschwister – ist das sehr schlimm, weil sie sich auf das Baby gefreut haben. Wenn das Baby noch ziemlich klein war, müssen Frauen nach einer Fehlgeburt gleich am nächsten Tag wieder zur Arbeit gehen. Sie haben dann keine Zeit, traurig zu sein und sich zu verabschieden. Wenn das Baby schon größer war, als es gestorben ist, darf die Mama ein paar Wochen zu Hause bleiben und sich erholen. Damit sie das künftig auch darf, wenn das Baby noch klein war, setzen sich gerade viele Menschen ein. Sie gehen zu Politikern und sogar vor das Gericht, um die Situation von Frauen zu verbessern.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mo, 23. Januar 2023: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel