Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Es gibt Menschen, die während ihres Lebens zum Beispiel ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Wenn diese Person stirbt, hinterlässt sie das Haus oder die Wohnung als Erbschaft. Was aber passiert damit? Wer bekommt es? Geht die Erbschaft nur an die Familie oder auch an Freunde? Wenn ein Mensch selbst bestimmen will, wie sein Besitz nach seinem Tod verteilt wird, schreibt er am besten zu Lebzeiten ein sogenanntes Testament. In diesem Dokument trägt er ein, wer von seinen Nachkommen was bekommt. Viele Menschen hinterlegen ihr Testament persönlich bei einem Notar, der weiß dann, dass das Testament echt ist. Er passt auf das Testament auf, bis der Mensch stirbt und sein Erbe aufgeteilt werden muss. Manche Menschen haben jedoch kein Testament geschrieben. Dafür gibt es Gesetze, die regeln, wer was erbt. Wenn der Verstorbene einen Ehepartner und Kinder hat, bekommen sie das Vermögen. Erst danach kommen die anderen Verwandten zum Zug. Wenn es keine Angehörigen gibt, erbt das Land, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Es können übrigens auch Schulden vererbt werden, die jemand hinterlassen hat. Allerdings kann man eine solche Erbschaft – wie jede andere auch – ablehnen. Denn Unglück soll nicht vererbt werden.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
leider können Artikel, die älter als sechs Monate sind, nicht mehr kommentiert werden.
Die Kommentarfunktion dieses Artikels ist geschlossen.
Viele Grüße von Ihrer BZ