Wenn dir deine Schulkameradin dein Handy klaut, dann nennt man das einen Diebstahl. Denn das Handy ist dein Eigentum, das darf niemand einfach wegnehmen. Oder doch?
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Was ist, wenn die Lehrerin dir das Handy abnimmt, weil du damit im Unterricht spielst? Ja, das ist erlaubt. Menschen, die sich in den Gesetzen auskennen, sagen dazu Beschlagnahme. Denn das Handy gehört weiter dir, die Lehrerin hat es vorläufig genommen und gibt es dir nach dem Unterricht wieder. Behielte sie es als Amtsperson für immer, dann hätte sie dich dem Gesetz nach enteignet, dir dein Eigentum genommen. Das aber erlaubt das Gesetz in diesem Fall nicht. Heute sind Enteignungen die große Ausnahme. Denn das Eigentum steht unter starkem Schutz. Ämter oder der Staat müssen daher beweisen, dass es allen oder vielen Menschen nützt, wenn sie enteignen. Etwa Grundstücke, um eine Straße zu bauen oder einen Stadtteil. Sie müssen dafür dem Eigentümer einen gerechten Preis bezahlen. Aber es ist in der Geschichte immer wieder vorgekommen, dass ein Staat Menschen ihr Eigentum einfach weggenommen hat. Solche Staaten nennt man daher Unrechtsstaaten.
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