Was ein Zöllner darf – und was nicht
Zwei Beamte aus Weil am Rhein sind mangels Beweisen vom Vorwurf einer sexistischen Beleidigung freigesprochen worden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WEIL AM RHEIN/FREIBURG. Ein 24-jähriger Mann aus Weil am Rhein musste sich bei einer Kontrolle am Grenzübergang Otterbach am 22. Oktober 2014 vor zwei deutschen Zöllnern ausziehen. Er willigte ein, sagte, dass er nichts zu verstecken habe. Daraufhin soll einer der Zöllner gefragt haben: "Haben Sie einen so kurzen Schwanz oder gar keinen?" Dann soll der junge Mann von den Beamten aufgefordert worden sein, seinen Hodensack anzuheben und die Vorhaut seines Glieds zurückzuschieben. Auch sollte er sich vor ihnen tief bücken und nackt vor ihnen herumhüpfen.
Am Dienstagabend sind die beiden 29 und 53 Jahre alten Zöllner im Beisein zahlreicher Kollegen von einer Berufungskammer des Landgerichts in Freiburg vom Verdacht einer sexuell getönten Beleidigung des 24-Jährigen mangels Beweisen freigesprochen worden. Ursprünglich war gegen sie nach der Strafanzeige des Durchsuchten ...