Waffenverbot für Extremisten?
Besuche rechtsextremer Konzerte, rassistische Hetze im Netz, laufende Ermittlungsverfahren – all das muss bislang kein Hindernis sein auf dem Weg zum Waffenschein. Landesinnenminister Thomas Strobl will das ändern.
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Das will Landesinnenminister Thomas Strobl ändern. Wer etwa an extremistischen Konzerten oder Versammlungen teilnimmt oder sich in sozialen Medien entsprechend äußert, solle nicht mehr an Waffen kommen. Bislang sei es den für die Erlaubnis zuständigen Waffenbehörden nur schwer möglich, damit gerichtsfest eine sogenannte waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen, so Strobl. Das gelte auch für die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden.
"Waffen dürfen nicht im Besitz von unzuverlässigen Personen sein", sagte der Landesinnenminister. "Daher muss durch das Waffenrecht sichergestellt sein, dass nur Personen in den Besitz von Waffen gelangen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen."
Strobl hatte die Waffenbehörden bereits 2017 angewiesen, an "Reichsbürger" und Extremisten keine waffenrechtlichen Erlaubnisse zu erteilen und bereits erteilte Erlaubnisse – soweit möglich – zurückzunehmen. Seither seien 512 erlaubnispflichtige Waffen eingezogen worden, teilte das Innenministerium mit.
Aktuell unterscheidet das Waffengesetz die sogenannte Regelunzuverlässigkeit und die absolute Unzuverlässigkeit. Wer als "absolut unzuverlässig" gilt, darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis bekommen – das gilt etwa für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Wer dagegen in einem verbotenen Verein Mitglied ist oder war oder einer verfassungswidrigen Vereinigung angehört, gilt nur als "regelunzuverlässig". Auch Menschen, die den "Reichsbürgern" zugeordnet werden, werden so eingestuft und können somit aktuell eine Waffe erhalten.
Solche Kriterien sollen künftig aus Strobls Sicht eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen – was Widerspruchsmöglichkeiten deutlich erschweren würde. Strobl pocht auf einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion hervorging, durften zum 1. Februar mehr als drei Dutzend sogenannte Reichsbürger, Selbstverwalter und Extremisten im Südwesten erlaubnispflichtige Waffen besitzen. Insgesamt zählte das Ministerium 27 Waffenbesitzkarten, 25 sogenannte Kleine Waffenscheine und einen Europäischen Feuerwaffenpass. Begründet wurde der Waffenbesitz 17 Mal mit Sport, 4 Mal mit der Jagd, 4 Mal mit sogenanntem Altbesitz, 2 Mal mit Erbe und einmal mit der Verwendung einer Seenotsignalpistole für die Schifffahrt.
Im März war bei einer Razzia gegen die Szene eine Durchsuchung in Reutlingen eskaliert. Ein mutmaßlicher "Reichsbürger" schoss auf einen SEK-Beamten und verletzte ihn. Strobl sprach von einem "perversen" Waffenarsenal, das bei dem Mann gefunden worden sei. Der Mann sitzt nun wegen mehrfachen versuchten Mordes in Untersuchungshaft.
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