Viermal Ja zu Stützmauern in Grafenhausen

Gleich vier Anträge zur Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplans zur Ausgestaltung von Stützmauern lagen Grafenhausener Rat zur Abstimmung vor. Sie wurden genehmigt – doch die Zunahme solcher Anträge löst Kritik aus.  

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Laut Bebauungsplan Schulstraße sind Stützmauern nur als Trockenmauern aus Natursteinen bis zu einer Höhe von 1,5 Metern zulässig. Sind höhere Anlagen notwendig, so müssen diese terrassenartig angelegt werden. Dabei müssen die Terrassen eine Breite von mindestens einem Meter aufweisen.

Vier Grundstückseigentümer an der Schulstraße und im Erich-Kiefer-Weg haben jetzt nachträglich Anträge zur Befreiung von diesen Vorgaben gestellt. Gemeinderat Oliver Haberstroh monierte, dass man seit einem Jahr immer wieder über Anträge zur Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes entscheiden müsse. Auch andere Ratsmitglieder stellten diese Praxis in Frage. Michael Greiner verwies bei einem der Anträge auf die auf dem dazugehörigen Bild sichtbare größere Schotterfläche am Fuß der Betonwand. "Schotterbeete sind laut Bebauungsplan ebenfalls nicht genehmigt", so Greiner. Ob diese Fläche bereits als Schotterbeet gilt, war im Gremium allerdings nicht klar. Als Alternative zur Abstimmung über die Anträge stellte Bürgermeister Christian Behringer kurz die Weiterleitung und Überprüfung durch das Landratsamt in den Raum. Dies könnte dann aber weiterreichende Konsequenzen für die Grundstückseigentümer zur Folge haben.

Drei der Anträge wurden mit jeweils einer Enthaltung, ein Antrag mit vier Enthaltungen befürwortet. Gegen Ende der Ratssitzung stellte Ratsmitglied Clemens Rosa aber grundsätzlich die in den letzten Jahren immer häufigeren Anträge auf Befreiung von Bauvorschriften sowohl in den Wohnbaugebieten als auch im Gewerbegebiet und deren Genehmigung in Frage. Es könne doch nicht sein, dass man Bebauungspläne mit entsprechenden Vorgaben ausarbeite und festlege, um dann später immer wieder Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, so Rosa.

Ebenso mahnte er an, dass die Einhaltung der Bauvorschriften genauer kontrolliert werden sollte. Dazu gehörten auch die vom Naturschutz vorgegebenen Ausgleiche, wie Baumpflanzungen im Gewerbegebiet.
Schlagworte: Clemens Rosa, Michael Greiner, Oliver Haberstroh
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