Verbot von Heß-Gedenken ist rechtens
BVG sieht Volksverhetzung
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LEIPZIG. Gedenkmärsche für den einstigen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß können als Volksverhetzung verboten werden. Dies hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig in einer Grundsatzentscheidung geklärt. Konkret ging es um das Verbot einer Demonstration in Wunsiedel im Jahr 2005.
Rudolf Heß wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsverbrecher verurteilt und starb 1987 in einem ...