Ein Schüler ist probeversetzt worden und muss in vier Wochen eine Prüfung ablegen.
LÖFFINGEN (cmc). Nach der erweiterten Notenverordnung ist eine Probeversetzung von Schülern, die ansonsten das Klassenziel nicht erreichten, möglich. Nur ein Schüler der Löffinger Schulen profitiert von dieser neuen Regelung und ...