Verkehr
Tempo 30 und Lkw-Verbot auf der Friedensbrücke in Weil am Rhein
Ab sofort wird die Verkehrsverbindung zwischen der Weiler Kernstadt und dem Stadtteil Friedlingen für den Schwerlastverkehr gesperrt. Zudem wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.
Do, 12. Dez 2024, 9:09 Uhr
Weil am Rhein
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Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hat die Untere Straßenverkehrsbehörde Konsequenzen aus dem Zustand der Friedensbrücke gezogen. Die Bauwerkshauptprüfung des Regierungspräsidiums Freiburg hatte bekanntlich vor wenigen Monaten ergeben, dass sich die 1909 genietete Stahlwerkbrücke in einem "sehr schlechten Zustand" befindet. Das beauftragte Ingenieurbüro sah verkehrliche Einschränkungen zur Reduzierung der Belastung des Bauwerks für "dringend erforderlich" an. Die Stadt Weil am Rhein hat nun als Untere Verkehrsbehörde auf Veranlassung des Regierungspräsidiums eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer und ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen für die Dauer der Sanierung angeordnet. Ausgenommen vom Durchfahrtsverbot sind Linienbusse.
Nadelöhr zwischen den Stadtteilen
Die Friedensbrücke gilt quasi als Nadelöhr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer, egal, ob man nun mit dem Auto, dem Velo oder zu Fuß nach Friedlingen oder umgekehrt möchte. Für Radelnde sowie Fußgängerinnen und Fußgänger ist sie sogar die einzige direkte Verbindung. Die Erhaltung der Tragfähigkeit, so macht die Untere Straßenverkehrsbehörde deutlich, sei daher von enormer Wichtigkeit für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Das bedeutet, dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet (Sicherheit) oder mehr als nach den Umständen unvermeidlich behindert oder belästigt wird (Leichtigkeit).Der Schwerlastverkehr wird für die Dauer der Sperrung umgeleitet.
Die Umleitungsbeschilderung wurde in Absprache mit den Straßenbaulastträgern der Umleitungsstrecke sowie dem Polizeipräsidium Freiburg erstellt. Diese umfasst vorwiegend das klassifizierte Straßennetz.
Die jüngste Verkehrsschau hat außerdem noch ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas oder auch Motorräder beschlossen. Dieses wird im Zuge dieser Maßnahme zusätzlich angebracht.
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