Strafe für Titelmissbrauch
48-Jähriger zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro in St. Blasien verurteilt.
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ST. BLASIEN. "Sie halten einen Vortrag und glauben dann, Sie sind Professor?", hatte Richterin Ulrike Holler-Welz von Amtsgericht St. Blasien im vergangenen Sommer einem promovierten Naturwissenschaftler vorgehalten, der sich wegen Missbrauchs von Titeln in drei Fällen zu verantworten hatte. Nun verurteilte sie den 48-Jährigen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Der Angeklagte hatte in Juli 2005 seine Habilitationsschrift bei einer tschechischen Privatuniversität eingereicht. Telefonisch wurde er dann im September 2005 gebeten, kurzfristig die für seine Habilitation erforderlichen Vorträge vor dem Fakultätsrat zu halten, der sich in Brüssel ...