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Steine gegen Parker: Benner im Recht

Die Gemeinde Rümmingen darf sich öffentliche Autoabstellplätze zunutze machen, um sie an Dauerparker zu vermieten.  

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RÜMMINGEN. Jetzt ist es amtlich: Die Gemeinde Rümmingen darf öffentliche Autoabstellplätze von der freien Nutzung durch Parker ausschließen und sie an Dauerparker vermieten. Das hat die für Rümmingen zuständige Sachbearbeiterin von der Kommunalaufsicht des Lörracher Landratsamtes, Christiane Hulla, bestätigt.

Das Straßengesetz lasse diese Regelung ausdrücklich zu, erklärte Hulla auf Anfrage der BZ. Verwaltung und Anlieger seien darüber informiert worden. Anlieger ...

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