Gesetzesentwurf
So sollen die neuen Corona-Regeln aussehen
Bundesweit soll eine einheitliche Corona-Notbremse gelten - samt Ausgangsbeschränkungen. Wenn möglich, soll die Neuregelung schon am kommenden Wochenende gelten.
So, 11. Apr 2021, 20:16 Uhr
Deutschland
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Die Bundes-Notbremse soll in einem neuen Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes geregelt werden. Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert – also die Zahl der Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern – über 100 steigt, sollen automatisch die im Gesetz festgelegten Maßnahmen in Kraft treten. Anders als bei den bisherigen Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenzen sind keine Umsetzungsmaßnahmen der Länder oder Landkreise erforderlich.
Laut Robert-Koch-Institut beträfe die automatische Notbremse derzeit 284 von 412 Landkreisen. In Freiburg und den umliegenden Landkreisen liegt die Inzidenz unter 100, im Ortenaukreis sowie den Landkreisen Lörrach und Waldshut liegt sie jedoch bereits über der Schwelle.
- Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr (Ausnahme: "gewichtige und unabweisbare Gründe" wie medizinische Notfälle oder berufliche Tätigkeiten)
- Einzelhandel ist zu (Ausnahmen u. a.: Lebensmittel, Bücher, Gartenbedarf)
- Gastronomie ist geschlossen (Ausnahme: Speisen zum Mitnehmen)
- Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geschlossen.
Sport ist untersagt (Ausnahme 1: Individualsport allein oder zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt; Ausnahme 2: Profisport ohne Zuschauer)
- Private Treffen nur im eigenen Haushalt plus eine Person, maximal fünf Personen (Ausnahme: Demonstrationen und Gottesdienste).
Eine noch am Freitag in einem ersten Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht zum Homeoffice wurde im zweiten Entwurf vom Samstag ersatzlos gestrichen.
Ein höherer Inzidenzwert als 100 als Grenze für Einschränkungen gilt nur für Schulen. Präsenzunterricht kann bis zu einem Inzidenzwert von 200 stattfinden. Dann müssen Schüler und Lehrer aber zwei Mal pro Woche getestet werden.
Der Gesetzentwurf soll in dieser oder der folgenden Woche im Bundestag beschlossen werden. Eine Beschlussfassung in der laufenden Woche wäre möglich, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten auf Fristen verzichtet. Dazu müssten auch Oppositionsfraktionen das Eilverfahren mittragen – was ihnen dann gewisse Einflussmöglichkeiten gibt.
Außerdem muss der Bundesrat damit befasst werden. Nach bisheriger Praxis galten die Änderungsgesetze zum Infektionsschutzgesetz stets als zustimmungsbedürftig. Der verschickte Entwurf sieht eine Zustimmung des Bundesrats allerdings nicht vor. Vermutlich werden die Länder dies nicht akzeptieren. Der neue Notbremsen-Paragraph soll gelten, solange eine "epidemische Lage nationaler Tragweite" vorliegt. Darüber stimmt der Bundestag ohnehin alle drei Monate ab.
Zusätzlich zu diesen gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen soll die Bundesregierung künftig bei einem Inzidenzwert über 100 auch andere Notbremse-Maßnahmen per Rechtsverordnung anordnen können. Diese Maßnahmen könnten strenger oder weniger streng sein; außerdem könnte die Bundesregierung dabei Sonderregeln für Geimpfte und Getestete aufstellen. Erforderlich wäre für solche Verordnungen der Bundesregierung die Zustimmung des Bundesrats, nicht aber die Zustimmung des Bundestags.
Nach der AfD hat am Sonntag auch die FDP-Fraktion das Notbremsen-Gesetz abgelehnt. Die Liberalen halten insbesondere die Ausgangsbeschränkungen für unverhältnismäßig. Der Landkreistag wertete die Vorschläge des Bundes als "ein in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen".
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) will zahlreiche Änderungen durchsetzen. So sollen Ausgangsbeschränkungen erst ab einer Inzidenz von 200 gelten. Neben den Inzidenzwerten soll die Notbremse auch von anderen Faktoren abhängig sein, fordert Kretschmer, etwa von der Zahl der freien Intensivbetten in einem Kreis. Außerdem solle sich der Bund ganz aus Schulfragen heraushalten. Auch die Regierungsfraktion SPD äußerte Nachbesserungswünsche.
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