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Kommission des Baselbieter Parlaments ist aber gegen Verfassungsänderung wegen Handschlag-Affäre.
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LIESTAL (sda). Die Verfassung des Kantons Baselland soll keine Bestimmung erhalten, die bürgerliche Pflichten höher wertet als religiöse und weltanschaulichen Haltungen. Die vorberatende Kommission des Kantonsparlamentes (Landrat) lehnt die nach der Handschlag-Affäre beantragte Verfassungsänderung ab. Die Justiz- und Sicherheitskommission hat die Verfassungsänderung mit fünf Stimmen bei 8 Enthaltungen verworfen.
In der Diskussion seien Zweifel angebracht worden, ob ein solch allgemeiner Paragraph tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten könne. Zudem wurden Bedenken geäußert, dass eine Volksabstimmung zu einer solchen ...