Rechtsanspruch auf Abriss
Am Montag informiert Oberbürgermeister Müller den Gemeinderat über die Rechtslage.
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LAHR. In Sachen "Sonne-Post" hat die Stadt jetzt ihren Rechtsstandpunkt klar gelegt: "Auf die beantragte Baugenehmigung zum Abbruch eines Wohn- und Geschäftshauses besteht ein Rechtsanspruch. Der zuständigen Baubehörde steht dabei kein Ermessensspielraum zu", heißt es in der Vorlage für die Gemeinderatssitzung am Montag.
Der Gemeinderat wird sich am Montag also mit dem Thema befassen, er kann aber nicht mehr tun, als vom Sachstand und der rechtlichen Einschätzung zum Abbruchantrag Kenntnis nehmen. Die unterscheidet sich nicht von dem, was bislang als ...