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Rechts vor links in Ringsheim

Die neue Rechts-vor-links-Regelung in der Ringsheimer Hauptstraße führt noch zu Verwirrung. Die Verwaltung erläutert die Gründe dafür.  

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Die Verwaltung Ringsheim wurde wohl schon mehrfach angefragt, warum im Zuge der Einführung von Tempo 30 in der Hauptstraße auch die Vorfahrtsregelung in rechts vor links verändert wurde. Dazu informiert sie nochmals: Der Gemeinderat hätte gerne eine Vorfahrtsstraße dort erhalten. Deshalb wurde über viele Jahre immer wieder der Beschluss zur Einführung von Tempo 30 verschoben. Das zuständigen Straßenverkehrsamt hat immer betont, dass dann auch rechts vor links eingeführt werden müsse. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften und innerhalb von gleichberechtigten Straßen (Gemeindestraßen) ist nach Straßenverkehrsordnung die Verbindung von Tempo 30 und rechts vor links zwingend. Sonst kein Tempo 30, schreibt die Verwaltung. "Diese rechtliche Haltung wurde auf Nachfrage der Gemeinde dieses Jahr vom Straßenverkehrsamt nochmal deutlich, unmissverständlich und endgültig geäußert", heißt es weiter. Eine Ausnahme für die Hauptstraße sei erneut abgelehnt worden, auch für die aus Gemeindesicht besonders unübersichtliche Kreuzung "Kirchstraße/Hauptstraße. Das Straßenverkehrsamt machte klar, dass es an dieses Recht gebunden ist und hat deshalb auch im Zuge der Beschlussfassung und Umstellung auf Tempo 30 rechts vor links angeordnet. Strecke 30 (weißes Schild mit rotem Rand und Zahl 30 – hier ist grundsätzlich weiterhin Vorfahrtsstraße erlaubt) als mögliche Alternative gibt es nur auf übergeordneten Straßen (Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen). Deshalb ist auch die Anordnung von Strecke 30 in den Hauptstraßen der Ortsdurchfahrten Rust, Kappel-Grafenhausen und Herbolzheim möglich. Dies würde in Ringsheim aber nur für die Alte Bundesstraße (und die Umgehungsstraße) gelten, so die Auffassung des Straßenverkehrsamtes.

Ressort: Ringsheim

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