LKA-Chef Stenger will Verjährung bei Totschlag und anderen Delikten abschaffen
Mord verjährt nie. Das soll auch für andere Straftaten gelten, findet LKA-Präsident Stenger. Für eine Neuregelung ist der Bundesrat zuständig, doch die Politik greift den Vorstoß vorerst nicht auf.
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Wer eine Straftat begeht, muss mit Freiheits- oder Geldstrafe rechnen, je nach Schwere der Tat. Die staatliche Strafdrohung währt aber nicht ewig, vielmehr tritt nach einer gewissen Zeit die Verjährung ein. Auch hier kommt es auf die Schwere der Tat an. So verjährt ein einfacher Diebstahl nach fünf Jahren, eine Vergewaltigung erst nach 20 Jahren. Nur Mord und Völkermord verjähren ...